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Caisse de Pension Migros – Leistungen, Beiträge und Entwicklungen

Harry George Carter Clarke • 2026-04-07 • Gepruft von Mia Schneider

Die Migros-Pensionskasse (MPK) verwaltet die berufliche Vorsorge für Mitarbeitende der Migros-Gruppe. Die Einrichtung bietet Leistungen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) überschreiten.

Als Überobligatoriumskasse gestaltet die MPK ihre Beitrags- und Leistungsregelungen expansiver als die gesetzliche Grundlage vorsieht. Aktuell gelten das Vorsorgereglement 2024 sowie der Vorsorgeplan 2025.

Versicherte erhalten bei Pensionierung, Invalidität oder Tod finanzielle Leistungen. Der genaue Umfang richtet sich nach dem individuellen Altersguthaben und den jeweils gültigen Umwandlungssätzen.

Was ist die Caisse de Pension Migros?

Träger

Migros-Gruppe

Leistungsniveau

Über BVG-Mindeststandards

Koordinationsabzug 2025

7,50 %

Flexibles Alter

Bezug ab 58 möglich

  • Leistungen übersteigen gesetzliche BVG-Mindestanforderungen deutlich
  • Ersatzeinkommen von über 60 Prozent des bisherigen Lohns erreichbar
  • Koordinationsabzug für 2024 bei 3,75 Prozent, Anhebung auf 7,50 Prozent für 2025
  • Partnerrenten für Ehe, eingetragene Partnerschaft und eheähnliche Gemeinschaften
  • Freiwillige Weiterführung der Versicherung ab dem 58. Lebensjahr möglich
  • Keine öffentlichen Angaben zur genauen Anzahl Versicherter oder zum Gesamtvermögen
Fakt Details
Offizieller Name Migros-Pensionskasse (MPK)
Rechtsform Pensionskasse nach BVG
Sitz Verwaltung Wiesenstrasse 15, 8952 Schlieren
Postadresse Scan Center Versicherung, Postfach, 8010 Zürich
Koordinationsabzug 2024 3,75 % (BVG: 1,25 %)
Koordinationsabzug 2025 7,50 % (BVG: 1,25 %)
Flexibles Rentenalter Ab 58 (bzw. 55 bei Restrukturierung)
Leistungsarten Alters-, Invaliditäts-, Hinterlassenenrenten
Zusatzleistungen Freizügigkeitsleistungen, Kapitalleistungen, Partnerrenten
Kontakt E-Mail infobox@mpk.ch
Telefon +41 44 436 81 11

Geschichte und Struktur

Die verfügbaren Dokumentationen verweisen auf das aktuelle Vorsorgereglement 2024 und den Vorsorgeplan 2025. Detaillierte historische Angaben zur Gründung oder zur frühen Entwicklung der MPK liegen den vorliegenden Unterlagen nicht bei. Die Struktur folgt den Regelungen der zweiten Säule mit überobligatorischen Ergänzungen.

Welche Beiträge und Leistungen gibt es?

Beitragsstruktur

Persönliche Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Zusammen mit den Unternehmensbeiträgen fließen sie an die MPK. Die Berechnungsgrundlage bildet der versicherte Lohn, definiert als AHV-Lohn abzüglich gelegentlicher Bestandteile. Die Obergrenze liegt beim zwölffachen maximalen AHV-Altersrentenniveau.

Bei einer Lohnreduktion nach dem 58. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, den versicherten Lohn weiterzuführen. In diesem Fall trägt die versicherte Person auch den sonst vom Arbeitgeber zu entrichtenden Anteil.

Beitragsfluss und Verzinsung

Sparbeiträge fließen vollständig ins Altersguthaben. Unternehmenssparbeiträge werden altersabhängig für Altersgutschriften genutzt. Details zeigt der Vorsorgeausweis.

Rentenleistungen

Die MPK gewährt Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten. Die Höhe übersteigt die BVG-Mindeststandards deutlich und ermöglicht ein Ersatzeinkommen von über 60 Prozent. Freizügigkeitsleistungen entsprechen grundsätzlich dem aufgebauten Altersguthaben.

Partnerrenten erhält der überlebende Partner bei Ehe, eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft gleichgestellt. Bei Scheidung überträgt die Kasse nach richterlichem Urteil einen Renten- oder Kapitalteil. Ein Vorbezug für Wohneigentum ist ebenfalls möglich.

Aktuelle Umwandlungsrate und Entwicklungen

Jüngste Änderungen

Die Umwandlungsrate lässt sich aus dem Kontext des Koordinationsabzugs ableiten. Für das Jahr 2024 beträgt der Abzug bei der MPK 3,75 Prozent, während der gesetzliche BVG-Satz bei 1,25 Prozent verbleibt. Ab 2025 erhöht sich der Koordinationsabzug auf 7,50 Prozent.

Diese Anpassungen spiegeln die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und demografische Entwicklungen wider. Der höhere Abzug reduziert den versicherten Lohn stärker, was sich direkt auf die Beitragsberechnung auswirkt.

Dokumentation 2024/2025

Aktuell gelten das Vorsorgereglement 2024 und der Vorsorgeplan 2025. Die Übersicht Vorsorge 2025 fasst die gültigen Regelungen zusammen.

Praktische Infos: Kontakt und Jobwechsel

Kontaktmöglichkeiten

Die Geschäftsstelle befindet sich an der Wiesenstrasse 15 in 8952 Schlieren. Das Scan Center Versicherung nutzt das Postfach in 8010 Zürich.

Erreichbar ist die MPK telefonisch unter +41 44 436 81 11. Schriftliche Anfragen richten Versicherte an infobox@mpk.ch. Auf www.mpk.ch stehen Online-Formulare, Downloads und eine FAQ-Sammlung zur Verfügung.

Bei Wechsel oder Austritt

Beim Austritt aus der Migros-Gruppe überträgt die MPK die Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse des Arbeitgebers. Ohne Angabe eines neuen Arbeitgebers eröffnet die Kasse ein Freizügigkeitskonto oder eine Police. Nach sechs Monaten ohne Angabe wandert das Guthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Die Austrittsmeldung ist innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Ab dem 58. Lebensjahr (oder 55 bei Restrukturierung) besteht die Option der freiwilligen Weiterführung bis zum Referenzalter. Diese ist beitragspflichtig und monatlich kündbar, eine Wiederaufnahme nach Kündigung ist ausgeschlossen.

Beitragsausstände und Sanktionen

Bei Beitragsausständen kündigt die MPK die Versicherung sofort. Nach dem 20. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Informationen zum offenen MRT für Kassenpatienten finden Sie hier: Offenes MRT für Kassenpatienten

Wie entwickelten sich die Regelungen?

  1. Inkrafttreten des Vorsorgereglements 2024. Der Koordinationsabzug liegt bei 3,75 Prozent.

  2. Übergangsphase mit Anhebung des Koordinationsabzugs auf 7,50 Prozent für 2025.

  3. Geltung des Vorsorgeplans 2025 mit neuen Beitragssätzen.

Was ist gesichert und was bleibt unklar?

Gesicherte Informationen Unklare oder nicht veröffentlichte Daten
Aktuelle Koordinationsabzüge (2024/2025) Genaue Anzahl aktiver Versicherter
Vollständige Kontaktdaten und Adressen Konkretes Vermögensvolumen der Kasse
Struktur der Beiträge und Leistungen Gründungsjahr und historische Entwicklung
Geltende Reglemente 2024/2025 Detaillierte technische Renditen über Jahre
Verfahren bei Jobwechsel und Austritt Vergleichende Finanzkennzahlen zu anderen Kassen

Einordnung in die schweizerische Vorsorgelandschaft

Die Migros-Pensionskasse positioniert sich als überobligatorische Einrichtung innerhalb der zweiten Säule. Während das BVG Mindeststandards definiert, gewährt die MPK Zusatzleistungen, die ein höheres Ersatzeinkommen sicherstellen. Diese Praxis teilen zahlreiche Grossunternehmen in der Schweiz.

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Vergleichbar mit der Einführung der Swiss Biometric ID Card 2026 – Einführung, Daten und FAQ setzt auch die Pensionskasse auf elektronische Prozesse. Versicherte greifen über Online-Formulare auf ihre Daten zu.

Offizielle Grundlagen und Transparenz

„Leistungen übersteigen BVG-Mindeststandards deutlich und ermöglichen ein höheres Ersatzeinkommen.”

— Migros-Pensionskasse, Vorsorge im Überblick 2025

Die Dokumentation der MPK basiert auf dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Alle relevanten Formulare und Reglemente sind auf der offiziellen Website abrufbar.

Fazit

Die Migros-Pensionskasse bietet überobligatorische Leistungen innerhalb der zweiten Säule. Aktuelle Versicherte profitieren von überdurchschnittlichen Rentenleistungen, sollten jedoch die Anhebung des Koordinationsabzugs ab 2025 beachten. Für persönliche Schritte stehen Online-Formulare und die Infobox zur Verfügung. Transparente Berichterstattung, wie sie auch bei Jacques et Jessica Moretti – Fakten zur Brandkatastrophe Crans-Montana gezeigt wurde, bleibt für die Einschätzung von Einrichtungen relevant.

Häufige Fragen

Kann ich mein Guthaben für Wohneigentum vorzeitig beziehen?

Ja, ein Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum ist möglich. Die Bedingungen ergeben sich aus den aktuellen Reglementen.

Was geschieht bei einer Scheidung mit meinen Pensionskassenansprüchen?

Bei Scheidung überträgt die MPK nach richterlichem Urteil einen Renten- oder Kapitalteil auf den Ex-Partner.

Wie erhalte ich meinen aktuellen Vorsorgeausweis?

Der Vorsorgeausweis ist online über die Website mpk.ch oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Was bedeutet die freiwillige Weiterführung nach dem 58. Lebensjahr?

Ab 58 (bzw. 55 bei Restrukturierung) können Versicherte die Beitragszahlung freiwillig fortsetzen, bis sie das Referenzalter erreichen.

Was passiert bei Ausreise oder Selbstständigkeit mit meinem Guthaben?

Bei Ausreise oder bei Beginn einer Selbstständigkeit ist eine Barauszahlung möglich, bei Ehe oder Partnerschaft mit Partnerzustimmung.

Wohin wandert mein Guthaben, wenn ich keinen neuen Arbeitgeber nenne?

Die MPK eröffnet ein Freizügigkeitskonto oder eine Police. Nach sechs Monaten erfolgt die Übertragung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Harry George Carter Clarke

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