Wenn Sie einen Strafregisterauszug für den Kanton Waadt benötigen – sei es für eine Bewerbung, eine Behörde oder den Umzug nach Frankreich – stehen Sie vor der Frage: Online, per Post oder am Schalter? Die Antwort ist einfacher, als viele denken, aber die versteckten Kosten und die Unterschiede zwischen den Auszugstypen können überraschen.

Kosten (normaler Auszug): 17 CHF ·
Kosten (Spezialauszug): 34 CHF ·
Kosten (Legalisation): +20 CHF ·
Bearbeitungsdauer online: 2–5 Werktage ·
Bearbeitungsdauer per Post: 5–10 Werktage ·
Gültigkeitsdauer: 6 Monate

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
  • Online-Bestellung: 2–5 Werktage (Post.ch Bearbeitungszeit)
  • Bestellung per Post: 5–10 Werktage (Post.ch Bearbeitungszeit)
  • Kein offizieller Express-Service; schnellster Weg ist online (Post.ch Bearbeitungszeit)
4Wie es weitergeht
  • Nach Erhalt: Auszug bei Arbeitgeber, Behörde oder für Grenzgänger-Antrag einreichen
  • Bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (6 Monate) einen neuen Auszug beantragen
  • Für Spezialauszug: Arbeitgeberbestätigung bereithalten

Die folgende Tabelle fasst die sechs wichtigsten Fakten zusammen.

Sechs Fakten auf einen Blick: Die wichtigsten Eckdaten zum Strafregisterauszug im Kanton Waadt.
Merkmal Wert
Offizielle Anlaufstelle Bundesamt für Justiz (casier.admin.ch)
Kosten (Privatperson) 17 CHF (normal) / 34 CHF (Spezial)
Bearbeitungszeit online 2–5 Werktage
Bearbeitungszeit Post 5–10 Werktage
Gültigkeitsdauer 6 Monate (empfohlen)
Erforderliche Dokumente Gültiger Ausweis (Pass oder ID), für Spezialauszug: Arbeitgeberbestätigung

Wie beantrage ich einen Strafregisterauszug im Kanton Waadt?

Drei Wege führen zum Strafregisterauszug – jeder hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Die Wahl hängt vor allem davon ab, wie schnell Sie das Dokument benötigen und ob Sie einen Spezialauszug brauchen.

Online über das E-Service-Portal

Der schnellste Weg ist die Online-Bestellung über das Portal Bundesamt für Justiz e-service (Anleitung). Sie füllen ein Formular mit Ihren persönlichen Daten aus, laden eine Kopie Ihres Ausweises hoch und bezahlen mit Kreditkarte oder Postkonto. Die Bestellung ist ausschliesslich für die eigene Person möglich – für Dritte ist der Weg nicht vorgesehen. Nach 2–5 Werktagen erhalten Sie den Auszug per Post oder als PDF per E-Mail.

Das Fazit

Wer den Auszug innerhalb einer Woche braucht, sollte online bestellen. Der Aufwand ist minimal, die Zustellung zuverlässig.

Per Post mit Formular

Wenn Sie keinen Internetzugang haben oder das Online-Formular nicht nutzen möchten, können Sie das Papierformular ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Poststelle senden. Die Bearbeitungszeit beträgt 5–10 Werktage – rechnen Sie also mit rund zwei Wochen, bis der Auszug bei Ihnen ist.

Persönlich am Postschalter

Am Postschalter erhalten Sie den Auszug gegen Vorlage Ihres gültigen Ausweises und Barzahlung. In manchen Filialen ist eine sofortige Ausstellung gegen einen Aufpreis möglich. Diese Option eignet sich, wenn Sie den Auszug noch am selben Tag benötigen. Bedenken Sie jedoch: Nicht jede Postfiliale bietet diesen Service an – fragen Sie vorher nach.

Was die drei Methoden gemeinsam haben: Sie benötigen einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte. Für den Spezialauszug (z. B. für Arbeitgeber) ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.

Fazit: Die Online-Bestellung ist der effizienteste Weg. Wer es eilig hat, wählt den Postschalter mit Sofort-Service – sofern verfügbar. Das bedeutet: Planen Sie Ihre Zeit ein und entscheiden Sie sich für die Methode, die Ihrem Zeitplan entspricht.

Die folgende Tabelle vergleicht die drei Methoden im Detail.

Die drei Bestellwege im direkten Vergleich – Kosten, Dauer und Aufwand auf einen Blick.
Methode Kosten Dauer Aufwand
Online (e-service.admin.ch) 17 CHF (normal) / 34 CHF (Spezial) 2–5 Werktage Niedrig – Formular ausfüllen, hochladen, bezahlen
Per Post 17 CHF / 34 CHF 5–10 Werktage Mittel – Formular ausdrucken, unterschreiben, einsenden
Persönlich am Postschalter 17 CHF / 34 CHF + ggf. Aufpreis Sofort (bei Verfügbarkeit) Hoch – Anreise zur Filiale, Barzahlung, Wartezeit

Was kostet ein Strafregisterauszug im Kanton Waadt?

Die Kosten sind gesetzlich festgelegt – aber nicht jeder Auszug kostet gleich viel. Die wichtigste Unterscheidung: normaler Auszug (Privatauszug) versus Spezialauszug.

Kosten für den normalen Auszug

Der Privatauszug für natürliche Personen kostet 17 CHF pro Exemplar. Das ist der Standardpreis, der vom Bundesamt für Justiz festgelegt wird, wie die Post.ch Preisliste (Die Post) bestätigt.

Kosten für den Spezialauszug

Der Spezialauszug (z. B. für Arbeitgeber oder Behörden) kostet 34 CHF – also 17 CHF mehr als der normale Auszug. Die Zusatzkosten entstehen durch die aufwändigere Prüfung und die zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers.

Zusätzliche Gebühren – Legalisation und Versand

Wenn Sie den Auszug legalisieren lassen müssen (z. B. für den Gebrauch im Ausland), kommen weitere 20 CHF hinzu. Der Versand per Post ist im Preis inbegriffen, sofern Sie den Auszug per Post erhalten. Bei Online-Bestellung ist der Versand als PDF kostenlos.

Kostenloser Auszug – ist das möglich?

Nein. Entgegen mancher Gerüchte gibt es keinen kostenlosen Strafregisterauszug Nr. 3 in der Schweiz. Die Gebühren von 17 CHF (normal) bzw. 34 CHF (Spezial) gelten für alle Auszüge. Der französische Begriff «Bulletin n° 3» wird oft mit einem kostenlosen Auszug verwechselt – in Frankreich ist er tatsächlich kostenlos, in der Schweiz jedoch nicht.

Drei Preise, eine klare Botschaft: Der Strafregisterauszug ist in der Schweiz eine gebührenpflichtige Dienstleistung. Planen Sie die Kosten frühzeitig ein.

Warum das wichtig ist

Arbeitgeber verlangen oft einen Spezialauszug. Die doppelten Kosten sind kein Versehen, sondern spiegeln den höheren Prüfaufwand wider. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet böse Überraschungen.

Das Muster: Je spezifischer der Verwendungszweck, desto höher die Kosten. Wer nur einen Privatauszug braucht, zahlt weniger.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Strafregisterauszugs?

Die Bearbeitungszeit hängt vom gewählten Weg ab. Online geht es am schnellsten, per Post dauert es länger. Ein offizieller Express-Service existiert nicht – die Poststelle bietet jedoch in manchen Filialen einen Sofort-Service gegen Aufpreis an.

Bearbeitungszeit bei Online-Bestellung

Wie die Post.ch Bearbeitungszeit angibt, beträgt die Bearbeitungszeit bei Online-Bestellung 2–5 Werktage. Das ist der schnellste reguläre Weg.

Bearbeitungszeit bei Bestellung per Post

Wenn Sie das Formular per Post einsenden, müssen Sie mit 5–10 Werktagen rechnen. Hinzu kommt die Postlaufzeit für den Versand des Auszugs – insgesamt also etwa zwei Wochen.

Express-Optionen

Einen offiziellen Express-Service gibt es nicht. Der schnellste Weg ist die Online-Bestellung. In dringenden Fällen kann der persönliche Schalterbesuch helfen – sofern die Filiale den Sofort-Service anbietet. Fragen Sie vorher telefonisch nach.

Die Lektion: Wer den Auszug in weniger als einer Woche braucht, sollte online bestellen oder direkt zur Post gehen. Wer Zeit hat, kann per Post bestellen und spart sich den Weg.

Was ist der Unterschied zwischen den Strafregisterauszügen Nr. 2 und Nr. 3?

Hier lauert eine häufige Verwechslung: Die Begriffe «Bulletin 2» und «Bulletin 3» stammen aus dem französischen System. In der Schweiz heissen die entsprechenden Auszüge: «Privatauszug» (für natürliche Personen) und «Spezialauszug» (für Arbeitgeber/Behörden). Der Privatauszug entspricht in etwa dem französischen Bulletin n° 3, der Spezialauszug dem Bulletin n° 2.

Inhalt von Privatauszug (entspricht Bulletin 3)

Der Privatauszug enthält alle Vorstrafen, die noch nicht gelöscht sind. Er ist für Privatpersonen bestimmt, die den Auszug für eigene Zwecke benötigen – etwa für eine Bewerbung oder eine Behördeneingabe.

Inhalt von Spezialauszug (entspricht Bulletin 2)

Der Spezialauszug enthält ebenfalls alle Vorstrafen, wird aber nur auf Antrag einer Behörde oder eines Arbeitgebers ausgestellt. Er dient der Prüfung der beruflichen Zuverlässigkeit – etwa bei der Einstellung im öffentlichen Dienst oder in sicherheitsrelevanten Berufen.

Wann wird welcher Auszug benötigt?

Im Kanton Waadt verlangen Arbeitgeber in der Regel den Spezialauszug. Für private Zwecke (z. B. Mietvoranfrage, Grenzgängerantrag) reicht der normale Privatauszug. Die Entscheidung liegt beim Empfänger – fragen Sie nach, welcher Auszug erwartet wird.

Die Faustregel: Für den privaten Gebrauch genügt der Privatauszug (17 CHF). Für berufliche Zwecke ist fast immer der Spezialauszug (34 CHF) nötig.

Wie lange ist ein Strafregisterauszug gültig?

Die Gültigkeit ist nicht gesetzlich festgelegt, aber die Praxis ist klar. Die meisten Behörden und Arbeitgeber akzeptieren einen Auszug, der nicht älter als sechs Monate ist. Manche verlangen sogar ein Alter von maximal drei Monaten.

Gültigkeitsdauer im Inland

Im Inland (Schweiz) gilt ein Strafregisterauszug in der Regel sechs Monate. Das empfiehlt auch die Post.ch Hinweise zur Gültigkeit.

Gültigkeitsdauer für Frankreich (Frontalier)

Für Grenzgänger, die in Frankreich arbeiten, gelten oft strengere Fristen. Manche französische Arbeitgeber akzeptieren nur Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Im Zweifel fragen Sie vor der Antragstellung nach.

Wann muss ein neuer Auszug beantragt werden?

Ein neuer Auszug ist nötig, sobald der alte abgelaufen ist oder wenn Sie den Auszug für einen anderen Zweck benötigen (z. B. Privatauszug für eine neue Stelle). Behalten Sie das Datum im Auge – ein abgelaufener Auszug kann zu Verzögerungen führen.

Die Konsequenz: Planen Sie den Antrag so, dass der Auszug zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Bei Unsicherheit fragen Sie den Empfänger direkt.

Bestätigte Fakten vs. Unklarheiten

Bestätigte Fakten

  • Kosten: normal 17 CHF, Spezial 34 CHF (Stand 2024) – Post.ch Preisliste (Die Post)
  • Online-Bestellung möglich über e-service.admin.ch – Bundesamt für Justiz offizielle Seite
  • Persönliche Identifikation am Postschalter erforderlich – Bundesamt für Justiz e-service Anleitung
  • Gültigkeitsdauer beträgt meist 6 Monate – Post.ch Hinweise zur Gültigkeit
  • Bearbeitungszeit online: 2–5 Werktage – Post.ch Bearbeitungszeit
  • Bearbeitungszeit per Post: 5–10 Werktage – Post.ch Bearbeitungszeit

Was unklar ist

  • Exakte Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung
  • Ob ein Spezialauszug tatsächlich immer 34 CHF kostet (kantonale Zuschläge möglich)
  • Dauer der Gültigkeit bei Grenzgängern nach Frankreich kann abweichen

Stimmen von Behörden und Anbietern

«Die Online-Bestellung ist ausschliesslich für die eigene Person möglich.»

– Bundesamt für Justiz offizielle Seite

«Der Privatauszug für natürliche Personen kostet 17.00 CHF pro Exemplar.»

– Post.ch Preisliste (Die Post)

«Wenn der Auszug keine Einträge enthält, kann er bei der Online-Anfrage direkt per E-Mail bezogen werden.»

– Service-Public.fr französische Behördeninformation

Der Strafregisterauszug im Kanton Waadt ist ein unkompliziertes Dokument – solange man die richtigen Wege kennt. Die Online-Bestellung ist die schnellste und günstigste Option. Wer einen Spezialauszug braucht, muss die doppelten Kosten einplanen und die Arbeitgeberbestätigung bereithalten. Für Grenzgänger nach Frankreich gilt: Fragen Sie vorher, wie aktuell der Auszug sein muss. Für den Normalbürger im Kanton Waadt ist die Entscheidung klar: online bestellen, 17 CHF bezahlen, nach 2–5 Tagen den Auszug in der Hand halten – das spart Zeit und Nerven.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Strafregisterauszug für eine andere Person beantragen?

Nein. Die Online-Bestellung ist ausschliesslich für die eigene Person möglich. Auch am Postschalter können Sie nur für sich selbst einen Auszug beantragen. Ausnahme: gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder unter umfassender Beistandschaft.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Bei der Online-Bestellung können Sie mit Kreditkarte oder über Ihr Postkonto bezahlen. Am Postschalter ist Barzahlung möglich. Bei Bestellung per Post erhalten Sie eine Rechnung.

Brauche ich ein Passfoto für den Auszug?

Nein. Für den Strafregisterauszug ist kein Passfoto erforderlich. Sie müssen lediglich einen gültigen Ausweis (Pass oder ID) vorlegen oder eine Kopie mitsenden.

Ist der Strafregisterauszug aus dem Kanton Waadt auch in anderen Kantonen gültig?

Ja. Der Auszug wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und ist in der gesamten Schweiz gültig. Es gibt keine kantonalen Unterschiede im Inhalt.

Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug, wenn ich im Ausland lebe?

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie den Auszug online bestellen. Die Zustellung erfolgt per Post oder als PDF per E-Mail. Beachten Sie, dass die Adresse im Ausland korrekt angegeben wird.

Was mache ich, wenn mein Auszug verloren geht?

Wenn der Auszug verloren geht, müssen Sie einen neuen Auszug beantragen und erneut bezahlen. Bewahren Sie den Auszug daher sicher auf. Bei Online-Bestellung können Sie das PDF mehrfach speichern.

Gibt es einen Unterschied zwischen den Kosten für Privatpersonen und Unternehmen?

Ja. Für Privatpersonen gelten die genannten Preise (17 CHF / 34 CHF). Unternehmen zahlen in der Regel den gleichen Preis, können aber bei grösseren Bestellmengen Rabatte erhalten. Fragen Sie bei der Post nach.