
Office des poursuites Genève: Kontakt, Auszug & Kosten
Wer in Genf mit offenen Forderungen zu tun hat, stolpert früher oder später über das Office des poursuites Genève – die offizielle Betreibungsbehörde des Kantons. Ob Sie einen Betreibungsregisterauszug brauchen oder selbst eine Betreibung einleiten möchten: Hier finden Sie alle wichtigen Fakten aus erster Hand, von Adressen über Gebühren bis zu den genauen Öffnungszeiten.
Kosten für Betreibungsregisterauszug: 17 CHF ·
Öffnungszeiten der Rechtsberatung (Permanence): 9:00 – 12:00 Uhr ·
Online-Bestellung möglich: Ja, über ge.ch
Kurzüberblick
- Onlinebestellung über ge.ch – offizielle kantonale Plattform
- Kosten: 17 CHF (OCP – Kantonales Betreibungsamt Genf)
- Lieferung per Post oder digital (ge.ch – offizielle kantonale Plattform)
- Permanence juridique: 9:00 – 12:00 Uhr (OCP – Service juridique)
- Telefonzentrale: +41 22 388 90 90 (OCP – Service juridique)
- Adresse: Rue du Stand 46, 1204 Genève (Post: Case postale 208, 1211 Genève 8) (OCP – Service juridique)
- Kostenlose Rechtsauskunft nur zu Betreibungsfragen (OCP – Service juridique)
- Vor Ort oder telefonisch unter 022 388 90 50 (OCP – Service juridique)
- 9:00 – 12:00 Uhr (OCP – Service juridique)
- Bestellung Auszug: ge.ch/poursuites/demander-extrait-du-registre-poursuites
- Bequem von zu Hause aus
- Zahlung per Kreditkarte oder Rechnung
Vier zentrale Fakten auf einen Blick: Die Werte stammen alle von der offiziellen kantonalen Website.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Offizielle Website | ge.ch/poursuites – kantonales Portal |
| Kosten Betreibungsregisterauszug | 17 CHF |
| Öffnungszeiten Permanence | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Online-Bestellung | ja, unter ge.ch/poursuites – Extrait du registre |
Was ist das Office des poursuites Genève?
Das Office cantonal des poursuites (OCP) ist die kantonale Vollstreckungsbehörde des Kantons Genf. Es fungiert als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der gesetzlichen Betreibung (OCP – offizielle Beschreibung der kantonalen Vollstreckungsbehörde). Das OCP betont ausdrücklich, dass es nicht befugt ist, über die Realität oder die Höhe einer Forderung zu entscheiden – das bleibt den Gerichten vorbehalten (OCP – Hinweis auf ge.ch).
Aufgaben des Office cantonal des poursuites
- Entgegennahme und Prüfung von Betreibungsbegehren
- Ausstellung von Zahlungsbefehlen
- Führung des Betreibungsregisters
- Ausstellung von Betreibungsregisterauszügen
- Rechtsberatung für Bürger (Permanence juridique)
Die Behörde arbeitet auf der Grundlage des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG), der bundesrechtlichen Grundlage für alle Betreibungen in der Schweiz.
Rechtliche Grundlagen der Betreibung in Genf
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) – massgebend für das ganze Verfahren
- Kantonale Verordnung über die Gebühren des Betreibungs- und Konkursverfahrens – regelt die Kosten
- Zuständigkeitsbereich: gesamter Kanton Genf
Das OCP kann keine inhaltlichen Streitfragen klären – wer die Höhe einer Forderung bestreitet, muss vor Gericht ziehen. Für klare, unbestrittene Fälle ist die Betreibungsbehörde dagegen der schnellste Weg.
Wie beantrage ich einen Auszug aus dem Betreibungsregister in Genf?
Ein Betreibungsregisterauszug ist nötig, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung mieten, einen Kredit beantragen oder ein Gewerbe anmelden wollen. Das OCP bietet drei Wege an.
Online-Bestellung über ge.ch
- Rufen Sie ge.ch/poursuites – direkter Bestellservice auf.
- Füllen Sie das elektronische Formular aus (mit AHV-Nummer oder Geburtsdatum).
- Bezahlen Sie 17 CHF per Kreditkarte oder auf Rechnung.
- Der Auszug wird per Post zugestellt oder als digitales Dokument zum Herunterladen bereitgestellt.
Schriftlicher Antrag per Post
- Senden Sie eine schriftliche Anfrage an das OCP (Adresse: Office cantonal des poursuites, Case postale 208, 1211 Genève 8).
- Fügen Sie eine Kopie Ihres Identitätsausweises bei.
- Legen Sie einen Einzahlungsschein oder einen Nachweis der Zahlung von 17 CHF bei.
Persönliche Vorsprache
- Gehen Sie zu den Guichets des OCP an der Rue du Stand 46.
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 – 15:30 Uhr (durchgehend).
- Bringen Sie Ihren Ausweis und das Geld (17 CHF) bar oder mit Karte mit.
Der Registerauszug ist das zentrale Bonitätszeugnis in der Schweiz. Ohne ihn geht bei vielen Vermietern oder Banken nichts – darum lohnt sich die rasche Online-Bestellung.
Welche Kosten fallen für einen Betreibungsregisterauszug an?
Die Gebühren sind kantonal einheitlich geregelt. Für den häufigsten Fall – den persönlichen Auszug – zahlen Sie genau 17 CHF (OCP – Gebührenordnung auf ge.ch). Weitere Kosten fallen an, wenn Sie selbst eine Betreibung einleiten oder einen Zahlungsbefehl beantragen.
Gebühren für den Auszug
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Betreibungsregisterauszug (einfach) | 17 CHF |
| Betreibungsregisterauszug für juristische Personen | 17 CHF (gleich) |
| Express-Auszug (auf Verlangen) | nicht vorgesehen |
Die Kosten sind in der Verordnung über die Gebühren im Betreibungs- und Konkursverfahren festgelegt – eine kantonale Regelung, die für alle Genfer Behörden verbindlich ist.
Zusätzliche Kosten bei Betreibungen
Wenn Sie einen Zahlungsbefehl beantragen, fallen separate Gebühren an – etwa 13 CHF für den Zahlungsbefehl selbst (Stand 2025). Auch für die Zustellung durch den Betreibungsbeamten können Kosten entstehen. Das OCP informiert auf ge.ch – offizieller Leitfaden zu den Gebühren transparent über alle Ansätze.
Welche Öffnungszeiten hat das Betreibungsamt Genf?
Das OCP ist an Werktagen grosszügig geöffnet. Doch nicht alle Schalter haben die gleichen Zeiten.
Öffnungszeiten der Schalter
- Guichets Réception/Notifications/Caisses: Montag–Freitag, 8:30 – 15:30 Uhr (durchgehend)
- Guichets Secteurs huissiers: Montag–Freitag, 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
- Guichets Séquestres: Montag–Freitag, 8:30 – 15:30 Uhr (durchgehend)
Alle Angaben stammen von der offiziellen OCP-Organisationsseite (ge.ch).
Telefonische Erreichbarkeit
- Zentrale: +41 22 388 90 90 (Mo–Fr, 8:30–12:00 und 13:30–15:30)
- Direkt Durchwahl für Auszüge: 022 388 91 22
- Service juridique: 022 388 90 50
Die juristische Permanence ist von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar – vor Ort oder telefonisch – und beantwortet ausschliesslich Fragen zum Betreibungsrecht (OCP – Permanence juridique).
Die Secteurs huissiers schliessen von 12:00 bis 13:30 – wer einen Betreibungsbeamten sprechen will, sollte die Mittagslücke einplanen. Die übrigen Schalter bleiben durchgehend geöffnet.
Wie leite ich eine Betreibung ein in Genf?
Wenn Sie eine offene Forderung haben und der Schuldner nicht zahlt, können Sie über das OCP ein Betreibungsverfahren einleiten. Hier die Schritte.
Voraussetzungen für eine Betreibung
- Es muss eine fällige, unbestrittene Forderung vorliegen.
- Der Schuldner muss seinen Wohnsitz oder Sitz im Kanton Genf haben.
- Sie müssen als Gläubiger die genaue Höhe der Forderung beziffern können.
Einreichung des Zahlungsbefehls
- Laden Sie das amtliche Gesuchsformular von ge.ch – Formular für Zahlungsbefehl herunter oder holen Sie es vor Ort.
- Füllen Sie Name und Adresse von Gläubiger und Schuldner, Forderungsbetrag und Grund der Forderung aus.
- Reichen Sie das Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt ein – per Post oder persönlich.
- Bezahlen Sie die Gebühr für den Zahlungsbefehl (rund 13 CHF, Stand 2025).
- Das OCP prüft das Gesuch und stellt den Zahlungsbefehl dem Schuldner zu.
Ablauf nach Zustellung
- Der Schuldner hat 10 Tage Zeit, um entweder zu zahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben.
- Bei Rechtsvorschlag geht die Sache vor Gericht – das OCP ist dann nicht mehr zuständig.
- Ohne Rechtsvorschlag kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.
Eine Betreibung einzuleiten ist formlos – das grösste Risiko ist ein Rechtsvorschlag. Prüfen Sie vorher, ob die Forderung unstrittig ist, sonst wird es teurer und länger.
Bestätigte Fakten und offene Punkte
Bestätigte Fakten
- Kosten für Betreibungsregisterauszug: 17 CHF (OCP – Gebühren)
- Öffnungszeiten der Rechtsberatung: 9:00 – 12:00 Uhr (OCP – Permanence)
- Adresse: Rue du Stand 46, 1204 Genève (OCP – Kontakt)
- Telefonzentrale: +41 22 388 90 90
- Online-Auszug bestellbar unter ge.ch
Was unklar ist
- Die genaue Postadresse der einzelnen Abteilungen ist nicht öffentlich aufgeschlüsselt (nur zentrale Postfachadresse).
- Die genauen Kosten für eine Fortsetzung der Betreibung (z. B. Pfändung) sind nicht in den vorliegenden Quellen beziffert.
„Das Office cantonal des poursuites handelt als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.“
Office cantonal des poursuites – offizielle Beschreibung auf ge.ch – kantonale Vollstreckungsbehörde
„Nur die Gerichtsbehörden können über die Realität oder Höhe einer Forderung entscheiden.“
Kantonale Rechtsberatung Genf, zitiert auf ge.ch – rechtlicher Hinweis
Die Kernbotschaft: Das OCP ist reiner Vollzugsdienst – bei Streitfällen müssen Sie vor Gericht. Für klare Fälle ist die Betreibungsbehörde dagegen die effizienteste Lösung.
local.ch, poursuites-plus.ch, familles-geneve.ch, ge.ch, hospicegeneral.ch
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Betreibungsregisterauszug persönlich abholen?
Ja. Sie können während der Öffnungszeiten (Mo–Fr, 8:30–15:30 Uhr) an den Guichets des OCP (Rue du Stand 46) einen Auszug beantragen und gleich mitnehmen. Kosten: 17 CHF.
Wie lange ist ein Betreibungsregisterauszug gültig?
Ein Auszug hat kein offizielles Ablaufdatum – die meisten Vermieter und Banken akzeptieren Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Fragen Sie aber im Zweifel bei der Stelle nach, die den Auszug verlangt.
Was kostet eine Betreibung (Zahlungsbefehl)?
Der Zahlungsbefehl selbst kostet rund 13 CHF (Stand 2025). Hinzu kommen allfällige Zustellkosten des Betreibungsbeamten. Die genauen Gebühren entnehmen Sie der offiziellen Gebührenordnung auf ge.ch.
Kann ich online eine Betreibung einleiten?
Nein, das Gesuch um Zahlungsbefehl muss schriftlich per Post oder persönlich eingereicht werden. Ein reines Online-Verfahren ist für Betreibungen in Genf nicht vorgesehen.
Welche Sprachen werden beim Betreibungsamt Genf gesprochen?
Die Amtssprache ist Französisch. Die Mitarbeiter des OCP sprechen in der Regel auch Deutsch und Englisch – insbesondere an der Permanence juridique. Für offizielle Dokumente ist Französisch verbindlich.
Wie kann ich eine bereits eingeleitete Betreibung widerrufen?
Als Gläubiger können Sie die Betreibung jederzeit zurückziehen, solange der Zahlungsbefehl noch nicht zugestellt ist. Reichen Sie dazu eine schriftliche Rückzugserklärung beim zuständigen Betreibungsamt ein. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Was mache ich, wenn ich einen Zahlungsbefehl erhalte?
Sie haben 10 Tage Zeit, um zu reagieren: entweder die Forderung bezahlen oder – wenn Sie die Forderung bestreiten – schriftlich Rechtsvorschlag erheben. Anschliessend geht der Fall an das zuständige Gericht. Das OCP selbst kann keine inhaltliche Prüfung der Forderung vornehmen.